Das Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten in Schwimmbädern bildet ein weites Arbeitsfeld für den Fliesenleger. So kann bei Plattierungsarbeiten 

in Frei- und Hallenbädern, in Schwimmhallen von Hotels, Sanatorien, Kurbetrieben und Privathäusern fast das ganze Arbeitsgebiet des Fliesenlegers, großformatigen Keramik- platten sowie Aufstellen von Trennwänden, Plattierungen innen und außen, an Wänden und Pfeilern, auf Böden und Treppen, in Becken und Rinnen, Verlegen in Dick- und Dünnbett, Verfugen mit Zementmörtel und
dauerelastischen Dichtmassen. Zu den Fliesenarbeiten in einer Schwim- mhalle gehören die Arbeitsbereiche bzw. Verlegeflächen Beckenwände, Beckenboden, Beckenrand (auch Beckenkopf genannt), Überlauf- oder Überflutungsrinne, Beckenumgang, Treppe ins Becken, Leiternische, Wände der Schwimmhalle, Startböcke. Alle diese Arbeiten erfordern vom Fliesen- leger ein hohes Maß an fachlichem Wissen und Können.

Anforderungen an das Becken und seinen Belag
 
Schwimmbecken, besonders in Frei-, Sole- und Thermalbädern, werden durch Feuchtigkeit, Witterung, chemische Einwirkung und Massenbenutzung hoch beansprucht. Keramische Fliesen und Platten haben sich als Wand- und Bodenbelag sowie zum Auskleiden des Beckens bestens bewährt. Der glasierte keramische Belag ist sauber und hygienisch, leicht zu reinigen, wasserbeständig,
unempfindlich gegen Stöße, Kratzer, Temperaturwechseln und Badewasserzusätze. Aber auch wegen ihrer Schönheit und vielen gestalterischen Möglichkeiten - bis hin zu individuellen künstlerischen Wandgestaltungen an Schwimmhallenwänden - sowie ihrer langen Lebensdauer ohne Einbuße an Zweckmäßigkeit oder Aussehen werden keramische Bekleidungen zu Recht als besonders geeignet, ja als wertvoll angesehen.

Die Beläge der verschiedenen Bereiche in einer Schwimmhalle sollen harmonisch aufeinander abgestimmt, sinnvoll eingeteilt sowie fachgerecht und maßgenau ausgeführt sein. Sportgerechte Becken müssen amtlich eingemessen werden. Der Fliesenleger muß sich dann für die fertige Beckenlänge nach festgelegten Markierungspunkten richten.


Dichtheit.
Das Becken soll wasserdicht sein. Das wird erreicht durch einen wasserundurchlässigen Beton, nicht durch den keramischen Belag, der niemals ganz dicht ist, erst recht nicht gegen drückendes Wasser. Außer bei Becken in Pbergeschossen wird das Schwimmbecken auch nicht mit Sperr- oder Dichtungsbahnen abgedichtet, weil sonst die keramische Auskleidung weder durch Mörtelträger noch durch einen Vorputz sicher haftet. Vielmehr müßten vor die Abdichtung als Ansetzgrund eine Wand vorgemauert oder eine schicht vorbetoniert werden. Weil eine besondere Abdichtung im allgemeinen fehlt, muß das Becken aus einem sorgfältigen ausgeführten, rissefreien, wasserundurchlässigen Beton bestehen. Vor Beginn der Auskleidung wird daher die Dichtheit des Betonbeckens mit einer Probefüllung über 14 Tage hindurch geprüft.

Spannungen. Zwischen Becken und Belag können durch das Schwinden und Kriechen des Betons Schubspannungen entstehen. Deshalb darf mit dem Plattieren erst nach ausreichender Abbindezeit des Betons begonnen werden. Auch für den Vorputz auf die Betonwände für das Dünnbettverfahren sind 28 Tage Abbindezeit vorgeschrieben. Erhebliche Spannungen zwischen dem Becken und der Stahlbettonplatte seines Umgangs können durch ungleichmäßiges Setzen beider Bauwerkteile verursacht sein. Daher muß zwischen beiden Bereichen eine umlaufende Gebäudetrennfuge angeordnet sein, um Bewegungen beider Bauwerkteile zu ermöglichen. An gleicher Stelle erhält der Bodenbelag des Umgangs eine Dehnungsfuge.