|
||
in Frei- und Hallenbädern, in Schwimmhallen von Hotels, Sanatorien, Kurbetrieben und Privathäusern fast das ganze Arbeitsgebiet des Fliesenlegers, großformatigen Keramik- platten sowie Aufstellen von Trennwänden, Plattierungen innen und außen, an Wänden und Pfeilern, auf Böden und Treppen, in Becken und Rinnen, Verlegen in Dick- und Dünnbett, Verfugen mit Zementmörtel und | ||
dauerelastischen Dichtmassen. Zu den Fliesenarbeiten in einer Schwim- mhalle gehören die Arbeitsbereiche bzw. Verlegeflächen Beckenwände, Beckenboden, Beckenrand (auch Beckenkopf genannt), Überlauf- oder Überflutungsrinne, Beckenumgang, Treppe ins Becken, Leiternische, Wände der Schwimmhalle, Startböcke. Alle diese Arbeiten erfordern vom Fliesen- leger ein hohes Maß an fachlichem Wissen und Können. |
Anforderungen an das Becken und seinen Belag |
||
Schwimmbecken, besonders in Frei-, Sole- und Thermalbädern, werden durch Feuchtigkeit, Witterung, chemische Einwirkung und Massenbenutzung hoch beansprucht. Keramische Fliesen und Platten haben sich als Wand- und Bodenbelag sowie zum Auskleiden des Beckens bestens bewährt. Der glasierte keramische Belag ist sauber und hygienisch, leicht zu reinigen, wasserbeständig, | ||
unempfindlich
gegen Stöße, Kratzer, Temperaturwechseln und Badewasserzusätze. Aber
auch wegen ihrer Schönheit und vielen gestalterischen Möglichkeiten -
bis hin zu individuellen künstlerischen Wandgestaltungen an
Schwimmhallenwänden - sowie ihrer langen Lebensdauer ohne Einbuße an
Zweckmäßigkeit oder Aussehen werden keramische Bekleidungen zu Recht als
besonders geeignet, ja als wertvoll angesehen. Die Beläge der verschiedenen Bereiche in einer Schwimmhalle sollen harmonisch aufeinander abgestimmt, sinnvoll eingeteilt sowie fachgerecht und maßgenau ausgeführt sein. Sportgerechte Becken müssen amtlich eingemessen werden. Der Fliesenleger muß sich dann für die fertige Beckenlänge nach festgelegten Markierungspunkten richten. |
||
Spannungen. Zwischen Becken und Belag können durch das Schwinden und Kriechen des Betons Schubspannungen entstehen. Deshalb darf mit dem Plattieren erst nach ausreichender Abbindezeit des Betons begonnen werden. Auch für den Vorputz auf die Betonwände für das Dünnbettverfahren sind 28 Tage Abbindezeit vorgeschrieben. Erhebliche Spannungen zwischen dem Becken und der Stahlbettonplatte seines Umgangs können durch ungleichmäßiges Setzen beider Bauwerkteile verursacht sein. Daher muß zwischen beiden Bereichen eine umlaufende Gebäudetrennfuge angeordnet sein, um Bewegungen beider Bauwerkteile zu ermöglichen. An gleicher Stelle erhält der Bodenbelag des Umgangs eine Dehnungsfuge. |