Beim Begriff " behindertengerecht" denkt sofort jeder an ein Leben im Rollstuhl und an die damit verbundenen Kosten und Unannehmlichkeiten.

Die "Behinderung" beginnt aber bei jedem Menschen bereits mit der eingeschränkten Bewegungsmöglichkeit bei fortschreitendem Alter oder einer zeitlich begrenz- ten Behinderung durch Freizeit- und Verkehrsunfälle.

Während eine "Rollstuhl-Behinderung" als Sonderfall zu betrachten ist, welche einer grundlegenden Änderung des Wohnumfeldes bedarf, können die ersten beiden Punkte mit geringen Mitteln und Überlegungen bereits bei der Errichtung berücksichtigt werden.
  • Bequemes Stufenverhältnis
  • gerade Stiegenläufe, falls möglich
  • Rutschhemmende Beläge auf Gängen und Stufen
  • Türöffnungen mit mindestens 80 cm Breite

Die Berücksichtigung dieser Punkte erspart im Falle eines späteren Umbaues des Wohnhauses bei weitem mehr Kosten als in der Errichtungsphase verursacht werden!